FÖRDERUNG IHRER WEITERBILDUNG
Ihnen stehen für die Übernahme der Weiterbildungskosten verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Faktoren, wie das aktuelle Beschäftigungsverhältnis oder Vermittlungshemmnisse, sehen unterschiedliche Fördermöglichkeiten vor.
BILDUNGSGUTSCHEIN
Alle von uns angebotenen Weiterbildungsmaßnahmen sind nach dem Recht der Arbeitsförderung § 178 SGB III i.v.m. der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung über einen Bildungsgutschein förderfähig:
BILDUNGSSCHECK
BILDUNGSPRÄMIE
Neben dem Bildungsgutschein bestehen weitere Möglichkeiten, dass die Kosten Ihrer Weiterbildungsmaßnahme übernommen werden können:
INDIVIDUELLE BERATUNG
Selbstverständlich stehen wir Ihnen für eine individuelle Beratung zur Seite. Ihre Fragen rund um die Fördermöglichkeiten oder Ihrer späteren beruflichen Tätigkeit beantworten wir Ihnen gerne: